21.11.2016
Datum |
21.11.2016 |
Einsatznummer |
H - 60 - 21.11.2016 - 75 |
Alarmierungsmittel |
Digitale Rufmeldeempfänge / Sirene / Fax |
Alarmstichwort |
H ==> Gasaustritt |
Alarmzeit |
11 : 19 Uhr - 12 : 15 Uhr |
Fahrzeuge |
Ketzin
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Paretz
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Polizei
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Gasversorger Transporter
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Einsatzleiter : |
HBM Steffen Vogeler ; Stellv. StadtWeFü |
Personal : |
Ketzin : 8 Paretz : 6 Polizei : 2 Gasversorger : 1
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Geräte : |
2 x Gaswarner |
Bericht :
Ein Anwohner informierte die Feuerwehr, dass es in der Umgebung seines Wohnhauses seit mehreren Tagen nach Gas rieche. Er wurde aufgefordert, den Notruf 112 zu informieren.
Alarmiert und vor Ort angekommen konnte kein Gas festgestellt werden, der Einsatzort wurde zur Prüfung an den Gasversorger übergeben.
Die Feuerwehr weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gerätehäuser der Stadt Ketzin/Havel nicht mit hauptamtlichem Personal besetzt sind. Bei Gefahr oder einer berechtigten Annahme einer Gefahr ist unverzüglich der Notruf 112 zu informieren. Nur von den Leitstellen können die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Gasversorger usw.) alarmiert und informiert werden. Wertvolle Zeit ginge bei allen anderen Telefonaten notfalls verloren. Man braucht auch keine Angst zu haben, den Notruf umsonst abgesetzt zu haben, geschieht das in gutem Glauben, d.h. man ging fest von einer möglichen Gefahr aus ist dies nicht strafbar wie z.B. ein Notrufmissbrauch. Dieser Tatbestand ist dann relevant, wenn man wohlwissentlich Einsatzkräften eine Gefahr vortäuscht.
Verletzt wurde niemand.
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