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15.12.2016

Datum

15.12.2016

Einsatznummer

B - 17 - 15.12.2016 - 80

Alarmierungsmittel

Digitale Rufmeldeempfänge / Sirene / Fax

Alarmstichwort

B ==> Gebäude Groß

Alarmzeit

15 : 06 Uhr

Fahrzeuge

Ketzin             LF 20/16 (2-44-1) DLA(K) 18-12 (2-32-1) MTF (2-19-2)

 

 

Paretz             TSF Paretz

 

 

Etzin                MTF (2-19-1)

 

 

Falkenrehde    LF10/6

 

 

Polizei              Funkstreifenwagen

 

 

Rettungsd.        Rettungswagen

 

Einsatzleiter :

1.HBM Steffen Vogeler ; Stellv. StadtWeFü

Personal :

Ketzin :                    11

Paretz :                     7

Etzin :                        2

Falkenrehde :           6

Polizei :                     2

Rettungsd. :              2

 

Geräte :

Wärmebildkamera ; 2 Pressluftatmer

Bericht :

 

Zu einem brennenden Geschirrspüler alarmierte die Regionalleitstelle Nordwest die Ketziner Ortsfeuerwehren Ketzin, Paretz, Etzin und Falkenrehde sowie den Rettungsdienst in das Wohngebiet Am Mühlenweg.

 

Vor Ort angekommen, traf der Einsatzleiter auf die Mieterin der Wohnung, die sich bereits mit ihren Kindern ins Freie begeben hatte. Sofort wurde der gesamte Aufgang des Wohnblockes evakuiert. In der Küche der Geschädigten wurde eine Rauchentwicklung, vom Geschirrspüler ausgehend, festgestellt. Um eine Brandausbreitung zu verhindern wurde die Wohnung umgehend stromlos geschalten. Unter Atemschutz gingen 2 Feuerwehrleute zur weiteren Erkundung und ggf. Brandbekämpfung mit einer Wärmebildkamra und Einem CO²-Löscher vor. Nun wurde das defekte Gerät demontiert und runter getragen. Bevor die anderen Mieter wieder zurück in deren Wohnungen konnten wurde der Aufgang mittels Lüfter überdruckbelüftet um Rauchgase aus dem Treppenhaus und der Wohnung abzuführen.

 

Nachdem ein Elektriker die Anlage der Wohnung überprüft und wieder in Betrieb genommen hatte, konnte schließlich auch die Mieterin mit ihren Kindern zurück in die Wohnung, nur der Geschirrspüler durfte nicht mehr genutzt werden.

 

Verletzt wurde niemand.

 

Wir können aktuell nur die Beschaffung und Nutzung von Rauchmelder empfehlen, nicht auszudenken was hier in diesem Fall zu nachtschlafender Zeit hätte passieren können. Die Kosten sind hier unter Umständen als Lebensversicherung gerechtfertigt und vertretbar.

 

Weiterhin war dies auch ein typischer Einsatz, bei dem die kürzlich beschaffte Wärmebildkamera ihre Nutzen erfüllte. Da sie uns durch eigene Vorhaltung sofort zur Verfügung stand und eingesetzt werden konnte, blieben die Schäden hier, verhältnismäßig gering, die Wohnung ist weiterhin bewohnbar!

 

 

Quelle Bilder: Julian Stähle

 

15.12.2016 

 

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